WICHTIGE INFOS ZUR VERSICHERUNG
Versichert auf dem Fahrrad ?
"Tätigkeit" für den Verein versichert. Beim Training allein oder einer Freizeitfahrt ist man durch die
Private Tretradversicherung, bei offiziellen Trainingsfahrten und Sportveranstaltung (außer Rennen)
durch die Sportversicherung versichert. Weitere Infos: www.arag-sport.de
Über die beiden Versicherungen ist jedes Vereinsmitglied automatisch haftpflicht-, rechtschutz- und unfallversichert. Eine private Unfallversicherung haftet bei einem Unfall als Radfahrer in einer Gruppe oder
bei einem Radrennen häufig nicht! Die private Haftpflicht zahlt bei Unfällen bei Rennen meist ebenfalls nicht,
da man hier durch die Teilnahme gewisse Risiken in Kauf nimmt.
dadurch beim Radfahren umfassend versichert.
RECHTLICHES
Radwegbenutzungspflicht mit Rennlizenz
und den Radweg benutzen. Nicht mit den blauen Gebotsschildern d.h. anders gekennzeichnete Radwege dürfen benutzt werden, müssen aber nicht. (§2 Abs.4 StVO)
Fahren im Verband
nebeneinander auf der Fahrbahn fahren." (§27 Abs.1, Sätze 2 und 3 StVO)
"Geschlossen ist ein Verband immer dann, wenn er für andere Verkehrsteilnehmer deutlich als solcher erkennbar ist." (§27 Abs.3, Satz 1 StVO)
Ansonsten darf man auf der Straße nur neben einander fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. (§2 Abs.4 StVO)
Die teilnehmenden Personen (Fahrräder) müssen nicht extra als geschlossener Verband gekennzeichnet sein. Der Verband wird von den beiden vorne fahrenden Fahrerinnen/Fahrern angeführt (diese Leitungsfunktion wird ja durch die Folgenden akzeptiert, indem sie hinterherfahren). Der Führer des Verbandes hat dafür zu sorgen, dass die für geschlossene Verbände geltenden Vorschriften befolgt werden.







